Die Garmisch-Cops
Staffel 1
Im Zentrum der neuen Serie stehen der urbayerische, sture und für unkonventionelle Methoden bekannte Kriminalhauptkommissar Anton Wölk sowie der schüchterne, zugereiste Kriminaloberkommissar Robert Bähr – zwei Kollegen, wie sie unterschiedlicher nicht sein können. Klar, dass es zwischen den beiden im Alltag zu Reibereien kommt. Für Spannungen sorgt auch immer wieder Staatsanwältin Claudia Wölk, Antons Noch-Gattin. Ihr Vorgesetzter, Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Wetzel, hat diese Ehe nie verstanden. Hat der eitle Robenträger doch selbst ein Auge auf die ehrgeizige Juristin geworfen. Und dann gibt es da noch die geschwätzige, aber herzensgute Sekretärin Marianne Zaglmann, die für jeden Büroklatsch zu haben ist, sowie den Spurensicherer Peter Falk, der sich für den wichtigsten Mann im Team hält, weil die anderen ohne seine Fakten, akribischen Recherchen und Analysen aufgeschmissen wären.
Produktionsjahre
2012 - 2013
Hauptdarsteller
Christian Spatzek,
Christoph Stoiber,
Franziska Schlattner,
Holger Daemgen,
Jan Dose,
Thomas Unger,
Tim Wilde
und 3 weitere
Produzenten
Alexander Ollig,
Katharina Wagner,
Katrin Weikert
Regisseure
Holger Gimpel,
Jörg Schneider,
Walter Bannert
Autoren
Anette Schönberger,
Claudia Leins,
Hans Henner Hess,
Michael Pohl,
Nikolaus Schmidt,
Oke Stielow,
Paul Milbers
und 3 weitere
Beschreibung anzeigen
Claudia und Anton Wölk sind übereingekommen, dass Anton sich eine eigene Wohnung suchen muss. Bei einem ersten Besichtigungstermin mit Immobilienmakler Wolfgang Borchert finden die Wölks den Makler tot in der Wohnung. Borchert wurde erschlagen. Rätsel gibt eine eingeworfene Fensterscheibe am Tatort auf. Spurensicherer Falk stellt fest, dass sie erst nach Borcherts Tod eingeworfen wurde, da die Scherben auch auf der Leiche liegen. Hat der Täter Borchert erschlagen und anschließend den Stein geworfen? Das macht wenig Sinn. Recherchen ergeben, dass Borchert für die Hausbesitzerin Anna Loesl als Immobilienverwalter gearbeitet hat. In dieser Funktion hatte er Anna Loesl auch in einem Rechtsstreit gegen den Bowlingbahnbetreiber Franz Haberland vertreten. Angeblich ging es darum, dass Haberland eine Schallschutzmaßnahme nicht bezahlen wollte, die Borchert verlangt hatte. Laut Borchert war der Geräuschpegel, den die Bowlingbahn verursachte, über der zugelassenen Norm und verhinderte die Vermietung des Geschosses darunter.